SCHULLEITUNG

Der Schulvorstand setzt sich aus neun (9) aktiven Mitgliedern der Vereinigung zusammen, die jährlich von der Generalversammlung gewählt werden.

Der Schulrat hat folgende Aufgaben Aufgaben und Befugnisse:

  1. den Erlass einer Geschäftsordnung, insbesondere über die von ihr vorzunehmenden Ernennungen, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse, die Ausübung der gesetzlichen Vertretung des Vereins und den Abschluss von Verträgen.
  2. Er wählt seinen Präsidenten, seinen Vizepräsidenten, seinen Sekretär und dessen Stellvertreter, seinen Kassier und dessen Stellvertreter sowie seine Delegierten in der Stiftung Pro-Colegio Helvetia und im Stiftungsrat des Colegio Helvetia.
  3. Überprüfung und Genehmigung des Haushaltsplans der Vereinigung und Bewilligung aller darin vorgesehenen Ausgaben.
  4. Ernennung und Abberufung des Rektors des Colegio Helvetia sowie der Leiter anderer ständiger akademischer Projekte.
  5. Er genehmigt zusammen mit dem Vorstand das institutionelle Bildungsprojekt und das Handbuch für das Zusammenleben im Colegio Helvetia.
  6. Gegebenenfalls Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Änderung der internen Reglemente des Colegio Helvetia und der ständigen Bildungsprojekte.  
  7. Teilnahme an der jährlichen Evaluation des Institutionellen Bildungsprojekts.
  8. Kontaktaufnahme mit dem Lehrkörper und den Eltern, wenn dies notwendig oder zweckmäßig erscheint, um sie über die wichtigsten Entscheidungen zu informieren und ihre Probleme, Anliegen und Vorschläge zu erfahren.
  9. Prüfung der Durchführbarkeit von Aktivitäten und Projekten, einschließlich akademischer Projekte mit dauerhaftem Charakter, um zur Verbesserung des Schullebens der Mitglieder der Schweizer Gemeinschaft in Kolumbien beizutragen und die finanzielle Nachhaltigkeit des Colegio Helvetia zu gewährleisten.
  10. Die Festlegung von Richtlinien für die Entlöhnung und die Leistungen der Angestellten der Vereinigung.
  11. Die Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen in der in den Statuten vorgesehenen Form.
  12. Er legt der Generalversammlung auf ihrer ordentlichen Sitzung einen Bericht über die geleistete Arbeit, den Jahresabschluss für das abgelaufene Schuljahr und den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr zur Prüfung vor.
  13. Auslegung der Satzungsbestimmungen, die Zweifel aufkommen lassen, und Bestimmung ihrer Bedeutung, während die Generalversammlung zusammentritt, um die Zweifel zur Prüfung vorzulegen.
  14. Führung eines aktuellen Registers der Mitglieder der Vereinigung, einschließlich ihrer Kontaktdaten.
  15. Generell die Ausübung aller Funktionen, die ihm als Leitungsorgan der Vereinigung zukommen (strategische Ausrichtung).
Martin Kleiner
Martin KleinerPräsident
Stephan Tschabold
Stephan Tschabold
Catalina Tobón
Catalina Tobón
Jeanne Messiah
Jeanne Messiah
Christian Bäbler
Christian Bäbler
Carlos Barragan
Carlos Barragan