SCHULLEITUNG
Der Schulvorstand setzt sich aus neun (9) aktiven Mitgliedern der Vereinigung zusammen, die jährlich von der Generalversammlung gewählt werden.
Der Schulrat hat folgende Aufgaben Aufgaben und Befugnisse:
- Er gibt sich eine Geschäftsordnung, insbesondere über die von ihm vorzunehmenden Ernennungen, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse, die Ausübung der gesetzlichen Vertretung des Vereins und den Abschluss von Verträgen.
- Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Sekretärs und seines Stellvertreters, des Kassiers und seines Stellvertreters sowie ihrer Delegierten in die Stiftung Pro-Colegio Helvetia und den Stiftungsrat der Helvetia Hochschule.
- Überprüfung und Genehmigung des Haushaltsplans der Vereinigung und Bewilligung aller darin vorgesehenen Ausgaben.
- Ernennung und Abberufung der Rektorin oder des Rektors der Hochschule Helvetia sowie der Leiterinnen und Leiter anderer ständiger akademischer Projekte.
- Er genehmigt zusammen mit dem Verwaltungsrat das institutionelle Bildungsprojekt und das Handbuch für das Zusammenleben in der Helvetia-Schule.
- Gegebenenfalls Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Änderung der internen Reglemente der Hochschule Helvetia und der permanenten Bildungsprojekte.
- Teilnahme an der jährlichen Evaluierung des institutionellen Bildungsprojekts.
- Kontakt mit den Lehrkräften und den Eltern aufzunehmen, wenn dies notwendig oder zweckmäßig erscheint, um sie über die wichtigsten Entscheidungen zu informieren und ihre Probleme, Sorgen und Anregungen zu erfahren.
- Prüfung der Möglichkeiten zur Entwicklung von Aktivitäten und Projekten, einschliesslich akademischer Projekte mit dauerhaftem Charakter, um zur Verbesserung des Schullebens der Mitglieder der Schweizer Gemeinschaft in Kolumbien beizutragen und die finanzielle Nachhaltigkeit des Colegio Helvetia zu gewährleisten.
- Festlegung von Leitlinien für die Entlohnung und die Leistungen der Angestellten der Vereinigung.
- Einberufung von ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen der Generalversammlung in der in der Satzung vorgesehenen Weise.
- Er legt der Generalversammlung auf ihrer ordentlichen Sitzung einen Bericht über die geleistete Arbeit, den Jahresabschluss für das vergangene Schuljahr und den Haushaltsplan für das folgende Haushaltsjahr vor.
- Auslegung der Satzungsbestimmungen, die Anlass zu Zweifeln geben, und Bestimmung ihrer Bedeutung, während die Generalversammlung zusammentritt, um die Zweifel zur Prüfung vorzulegen.
- Führung eines aktuellen Registers der Mitglieder der Vereinigung, einschließlich ihrer Kontaktdaten.
- Generell die Ausübung aller Funktionen als Leitungsorgan der Vereinigung (strategische Ausrichtung).