KOEXISTENZ-AUSSCHUSS
Sie ist die für die Förderung, Vorbeugung, Betreuung und Überwachung der schulischen Koexistenz zuständige Stelle, die durch die Bestimmungen von Artikel 13 des Gesetzes 1620 geregelt wird, in dem es heißt
Förderung: Leitung der Entwicklung von Strategien und Instrumenten zur Förderung und Bewertung des schulischen Zusammenlebens und der Ausübung der menschlichen, sexuellen und reproduktiven Rechte.
Förderung der Einbindung der Bildungseinrichtungen in Strategien, Programme und Aktivitäten des Zusammenlebens und des Aufbaus der Staatsbürgerschaft, die in der territorialen Einheit vorangetrieben werden und die den Bedürfnissen ihrer Bildungsgemeinschaft entsprechen.
Prävention: Leitung von Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens, des Aufbaus der Staatsbürgerschaft, der Ausübung der Menschenrechte, der sexuellen und reproduktiven Rechte und der Verhütung und Eindämmung von Gewalt an Schulen unter den Mitgliedern der Bildungsgemeinschaft.
Vorschläge, Analysen und Unterstützung bei der Umsetzung von pädagogischen Strategien, die die Flexibilität des pädagogischen Modells und die Verknüpfung verschiedener Lernbereiche im Bildungskontext und ihre Relevanz in der Gemeinschaft ermöglichen, um mehr und bessere Beziehungsmöglichkeiten im Bereich des Aufbaus von Bürgersinn zu bestimmen.
Achtung: Einberufung eines Raumes für Schlichtungsgespräche zur Lösung von Konfliktsituationen, die das Zusammenleben in der Schule beeinträchtigen, auf Antrag eines Mitglieds der Bildungsgemeinschaft oder von Amts wegen, wenn dies für angemessen erachtet wird, um irreparablen Schaden für die Mitglieder der Gemeinschaft zu vermeiden.
Aktivierung des umfassenden Betreuungsweges für das schulische Zusammenleben in spezifischen Konfliktsituationen, bei Mobbing, hochriskantem Gewaltverhalten in der Schule oder bei Verletzungen der sexuellen und reproduktiven Rechte, die nicht durch den Ausschuss gelöst werden können, gemäß den Bestimmungen des Handbuchs für das Zusammenleben.
Weiterverfolgung: Überwachung der Einhaltung der im Handbuch für das Zusammenleben festgelegten Bestimmungen und Übermittlung von Berichten über die Fälle oder Situationen, über die der Ausschuss informiert wurde, an das entsprechende Gremium, das Teil der Struktur des Nationalen Systems für schulisches Zusammenleben und Ausbildung für Menschenrechte, Sexualerziehung und die Prävention und Milderung von Gewalt in der Schule ist.